Wie läuft eine Pflegeberatung ab?

Die Beratungsgespräche orientieren sich stets an den Bedürfnissen der Ratsuchenden. Die Gespräche zielen auf die Förderung der Selbstmanagementkompetenzen ab. Als Grundlagen der Qualitätssicherung orientiere ich mich an den jeweils aktuellen Empfehlungen und Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes und dem Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Eine Abschrift der festgehaltenen Informationen erhalten jeweils der Pflegebedürftige und die Pflegeperson. Das Gespräch findet immer im gegenseitigen Einverständnis statt und basiert auf Kooperation des Beratenden und der zu beratenden Person. Zum Gesprächsbeginn erfolgt ein kurzes Kennenlernen, um die aktuelle Situation möglichst ganzheitlich erfassen und analysieren zu können. Zur ersten Orientierung werden die aktuellen Fragen, Problemstellungen, Belastungen erfasst, die die zu Beratenden schildern. Hierzu können z.B. gehören: Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, Verbesserung der Pflege- und Betreuungssituation, Krisen- und Grenzsituationen, Erstantrag oder Anpassung des Pflegegrades. Zur Veränderung bestehender Belastungssituationen werden diese besprochen und ein gemeinsamer Lösungsansatz, stets orientiert am Selbstbestimmungsrecht des zu Pflegenden und der Pflegenden, herausgearbeitet. Der gesamte Prozess der Pflegeberatung gestaltet sich für den Betroffenen und eingebundene Pflegende transparent.

Warum ist meine Beratung nicht kostenlos?

Alle Pflegebedürftigen in Deutschland sowie deren Angehörige und allgemein Ratsuchende haben einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Diese Pflegeberater sind allerdings von den Pflegekassen oder von Pflegediensten angestellt. Das bin ich nicht. Deswegen kann ich mich mit gutem Gewissen unabhängiger Pflegeberater nennen.

Warum unabhängig?

Die Bezeichnung „Unabhängige Pflegeberatung“ ist eigentlich fast schon paradox, also scheinbar widersinnig. Denn welche Organisation könnte sich leisten eine unabhängige Pflegeberatung zu finanzieren? Im Normalfall wird der Betreiber einer „unabhängigen“ Pflegeberatung von Kranken- und Pflegekassen finanziert und ist somit, definitionsgemäß, nicht mehr als unabhängige Pflegeberatung zu bezeichnen. In anderen Fällen wird eine unabhängige Pflegeberatung durch Träger von Pflegediensten, Pflegeheimen oder sonstigen Institutionen angeboten. Das ist dann insofern als unabhängige Pflegeberatung zu bezeichnen, weil (hoffentlich) keine Fördermittel der Kassenverbände zum Einsatz kommen. Aber selbstverständlich sollen die Aufwendungen durch neue Patienten / Bewohner wieder eingespielt werden. Letzteres ist grundsätzlich auch absolut legitim. Deshalb kommt es auch oft vor, dass diese Pflegeberater Sie nicht zu Gunsten beraten. Ich bin ein unabhängiger Pflegeberater, weil ich keine Fördermittel erhalte und keine eigenen Interessen vertrete, wie z. B. Kundenakquise für einen Pflegedienst oder ein Pflegeheim. Deswegen rechne ich mein Honorar direkt mit meinen Kunden ab, das bedeutet, dass meine Leistungen nicht mit einer Krankenkasse abgerechnet werden können und demnach auch nicht für Sie kostenlos sind. Bis auf das Erstgespräch, ist meine Vergütung erfolgsabhängig. Nach erfolgreicher Einstufung in den Pflegegrad berechne ich für meine Dienstleistung ein Erfolgshonorar. Nachdem der Pflegegrad anerkannt wird, stehen Ihnen rückwirkend zum Antragsdatum die Leistungen der Pflegeversicherung zu, aus der Sie mein Honorar bezahlen können, somit müssen Sie nicht in Vorkasse gehen und es entsteht keine zusätzliche finanzielle Belastung.

 

Aus diesem Grund führe ich auch keine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI durch. Was vorerst als Nachteil klingt, ist ein großer Vorteil für Sie. Dadurch kann ich mein Portfolio an Leistungen beliebig erweitern und kann ganz unabhängig nach Ihren Wünschen das Hilfspaket ganz individuell schnüren.

Preise

Der telefonische Erstkontakt ist selbstverständlich kostenlos. In diesem Gespräch nehme ich mir Zeit Ihre Situation kennenzulernen und Ihre Wünsche zu erfahren. Wenn Sie sich für ein Beratungsgespräch entscheiden, vereinbaren wir einen Termin zu dem ich zu Ihnen nach Hause komme und wir werden gemeinsam alle genaustens erörtern. Der Preis für eine Erstberatung beläuft sich auf 180 EUR. Dieser setzt sich aus dem Erstgespräch zusammen, dem erstellen eines detaillierten, individuell auf Sie zugeschnittenen Hilfeplanes und einem zweiten Gesprächstermin, in dem ich Ihnen alles sehr genau erläutern werde. Weiterhin berechne ich den Fahrtweg innerhalb von Dresden pauschal mit 15 EUR und alles was darüber hinausgeht mit 25 EUR.

Danach können Sie selbst entscheiden ob und in wie weit Sie meine Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Ich verzichte hier auf weitere Pauschal- und allumfassende Sorglos Pakete, weil jeder Hilfeplan sehr individuell ist und somit nicht pauschal zu berechnen ist. Bei mir steht die Individualität jedes Klienten an erster Stelle. Stattdessen erfolgt eine Rechnungslegung stundenweise. Abgerechnet wird im Viertelstundentakt. Für jede angefallene viertel Stunde fallen im weiteren Verlauf 15 EUR an. 

Bei allen hier angebotenen Leistungen handelt es sich um umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 19 UStG.
 

Leistungen

- Antrag oder Höherstufung eines Pflegegrades

- Widerspruchsverfahren bei Ablehnung eines Pflegegrades

- Unterstützung bei der Begutachtung durch den MDK

- Beantragung von Hilfsmitteln

- Beratung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

So könnte eine weitere Zusammenarbeit aussehen am Beispiel der Beantragung eines Pflegegrades
 

1

Gemeinsam erarbeiten wir, mit Hilfe des Bewertungsinstrumentes zur Pflegegradbestimmung (NBI), Ihren Pflegegrad.

2

Die Kommunikation mit der Pflegekasse übernehme ich, Sie müssen sich um nichts kümmern. Wenn Sie möchten kann ich auch beim Termin des MD mit anwesend sein.

3

Bei eventueller Ablehnung kann ich für Sie das Widerspruchs Schreiben verfassen. 

4

Die Rechnungslegung erfolgt nur bei erfolgreichem Antrag auf einen Pflegegrad.

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